Grabarten
Für die Körperbestattung im Sarg oder die Beisetzung einer Urne nach einer Feuerbestattung stehen auf den meisten Friedhöfen Bayerns verschiedene Grabarten zur Verfügung:
Das Nutzungsrecht für ein Reihengrab wird erst im Todesfall und zwar der Reihe nach entsprechend den Sterbedaten vergeben. Als Grabnutzer können Sie das Nutzungsrecht nur für die Dauer der ortsüblichen Ruhefrist erwerben, eine Verlängerung ist nicht möglich. Daher ist in einem Reihengrab nur eine Einzelbestattung möglich. Die Fläche eines Reihengrabes ist kleiner als beim Wahlgrab, es gibt engere Gestaltungsvorschriften. Diese Grabart bietet jede Kommune als die normale Grabart an. Das Reihengrab gibt es für Körperbestattung sowie als Urnenreihengrab.
Bei einem Wahl- (Sonder-) grab ist die Lage des Grabes am Friedhof aus den vorhandenen Gräbern frei wählbar. Als Nutzungsberechtigter eines Wahlgrabes können Sie entscheiden, wer in dieser Grabstätte beigesetzt werden soll. Nach Ablauf der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängert werden. Wahlgräber können deshalb auch mehrstellig sein und sind bereits zu Lebzeiten erwerbbar. Sie sind größer als Reihengräber und bieten in der Regel auch bei der Gestaltung mehr Möglichkeiten. Wahlgräber gibt es sowohl für Körperbestattungen, für Urnenbeisetzungen als auch für Kombinationen, da mehrere Personen bestattet werden können.