Bunt sind alle Gräber

Das Laub liegt bunt gefärbt auf dem Boden unter den kahlen Bäumen. Die herbstlichen Winde – die Vorboten des Winters – wehen die Blätter umher. Auch auf den Friedhöfen in Bayern ist der Kreislauf der Natur und allen Lebens spürbar.

München, 25.10.2013

Herbststimmung auf dem FriedhofIm Allerseelenmonat November, der durch den Laubfall und die immer kühler und kürzer werdenden Tage das Ende des Lebens symbolisiert, wird traditionell der Toten gedacht. Wohl auch deshalb fallen die katholischen Gedenktage Allerheiligen (1.11.), Allerseelen (2.11.), der evangelische Totensonntag (24.11.) und der weltliche Volkstrauertag (17.11.) in diesen Monat. Es ist der schönste Monat, um die Gräber der verstorbenen Freunde oder Verwandten zu besuchen oder bei einem Spaziergang über den Friedhof die mystische Atmosphäre in sich aufzunehmen. Die Gräber sind zu dieser Jahreszeit zu Ehren der Toten nochmal frisch bepflanzt und mit symbolträchtigen Allerheiligengestecken geschmückt.
So wie die Gräber jetzt hergerichtet werden, so müssen sie die langen Wintermonate überstehen. Darum ist die Pflanzenauswahl zu dieser Jahreszeit besonders wichtig. Immergrüne Zwerggehölze können einen ruhigen Rahmen und Hintergrund bilden. Besonders eignen sich hierfür kleinwüchsige Kiefernsorten, die schnittverträglichen Eiben oder auch die altbekannten Zuckerhutfichten, die zu Weihnachten auch als Christbaum geschmückt werden können.
Zu einer gelungenen Grabbepflanzung gehört aber mehr als nur das immerwährende Grün der Gehölze. Eine Mischung aus Sommerheide (Calluna), die die ersten Fröste meist noch übersteht, zusammen mit der Winterheide (Erika) die von Dezember bis April ihre farbigen Knospen zeigt, bilden meist die Basis. Diese beiden Heidepflanzen können gut mit den ebenfalls winterblühenden Christrosen, Strukturpflanzen wie buntblättrigem Salbei, Heuchera oder Silberblatt und Beerenpflanzen wie Pernetien kombiniert werden. Mit etwas Gespür für passende Farbzusammenstellungen entsteht so ein schönes, herbstliches Grab, das bis in den Vorfrühling hinein seinen Charme nicht verlieren wird.
Wem es schwer fällt eine schöne und standortgerechte Bepflanzung anzulegen oder die Möglichkeit dazu nicht hat, kann sich auch an einen Friedhofsgärtner vor Ort wenden. In den Gärtnereien können Sie sich jederzeit beraten lassen oder einen Friedhofsgärtner mit der Durchführung beauftragen.
Friedhofsgärtner Franz Xaver Schub aus Traunstein hat mehrere hundert Pflegegräber und weiß, worauf man bei der Herbstbepflanzung achten muss. Er sieht den Trend für die diesjährige Herbstbepflanzung in den Sorten des sogenannten Herbstzauber-Sortiments in Kombination mit Gräsern und der niedrigen Scheinbeere (Gaultheria). Die immergrüne Scheinbeere besticht durch ihre leuchtendroten Beeren und ihren kompakten Wuchs. Wichtig ist es, so Schub, Gaultherien im Halbschatten zu verwenden, da sie sonst im Winter zu viel Feuchtigkeit verdunsten und austrocknen.
So vorbereitet und geschmückt werden die Gräber den Winter gut und schön überstehen, bis im Frühling wieder die ersten Zwiebelpflanzen ihre Blütenköpfe zeigen.
BGV/TBF

Bilderdownload und Bildunterschriften


Bildquelle: TBF

Grabpflege zu treuen Händen

Wir leben in einer Zeit, in der es so manchem nicht mehr möglich ist, sich um das Grab eines geliebten Menschen zu kümmern, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder auf Grund der örtlichen Entfernung. Deshalb gründeten die bayerischen Friedhofsgärtner 1969 die TBF-Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner mbH. Der Gesellschaft gehören heute fast 400 bayerische Mitgliedsbetriebe an. Hinterbliebene schließen einen Vertrag über die Grabnutzungsdauer ab und vereinbaren darin die gewünschte Grabpflege und Bepflanzung. Der errechnete Betrag wird zu Vertragsbeginn bei der Treuhandgesellschaft einbezahlt und dort zu treuen Händen bis zur Vertragserfüllung verwaltet. Folgekosten sind damit ausgeschlossen. Die TBF garantiert die qualitativ hochwertige gärtnerische Arbeit am Grab, die von einem Fachmann regelmäßig kontrolliert wird. Falls ein Gärtner die Grabpflege nicht mehr ausführen kann, bleibt das angelegte Geld erhalten und ein anderer Gärtner übernimmt dessen Auftrag, bis der Vertrag erfüllt ist.

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