Vorsorge

 

Selbstbestimmt handeln. Den Kindern keine zusätzliche Last aufbürden. Oder einfach nur sicher sein wollen, dass das eigene Grab gepflegt ist, obwohl die Angehörigen zu weit weg wohnen, um die notwendige Grabpflege regelmäßig zu übernehmen. Es gibt viele und oft ganz persönliche Gründe, die einen Menschen dazu bewegen, auch für die Zeit nach dem eigenen Tod vorsorgen zu wollen.

Die TBF Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner mbH ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Vorsorge mit Dauergrabpflege.

Wenn Sie einen Dauergrabpflegevertrag im Rahmen der Vorsorge für sich selbst abschließen möchten, können Sie Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen zu Lebzeiten mit Ihrem Friedhofsgärtner vertraglich vereinbaren. Haben Sie Lieblingsblumen oder besondere Farbvorstellungen? Sie können selbst bestimmen, wie Ihr Grab gestaltet werden soll, so dass es zu Ihnen passt. Der Dauergrabpflegevertrag enthält eine detaillierte Aufstellung aller vereinbarten Leistungen. Auch Steinmetz-Arbeiten oder Vorauszahlungen auf zukünftig noch anfallende Friedhofsgebühren, etwa für Grabrechtsverlängerungen, können hier aufgenommen werden.

Der errechnete Betrag für die gewünschten Vorsorge-Leistungen wird bei Vertragsabschluss fällig. Das Geld wird von der Treuhandstelle angelegt und verwaltet. Die Ausführung und Finanzierung aller vertraglichen Leistungen über die gesamte Laufzeit wird von der Treuhandstelle garantiert. Der Friedhofsgärtner aktiviert den Vertrag nach Ihrem Tod und führt die vereinbarten Leistungen aus. Die Arbeit der Friedhofsgärtner wird regelmäßig von Grabkontrolleuren überprüft.

hier herunterladen: Flyer Grabpflegevorsorge